- Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,5 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Er gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.
Der Referenzzinssatz wird in Viertelprozenten publiziert. Er basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Der mit Stichtag 30. Juni 2023 ermittelte Durchschnittszinssatz ist gegenüber dem Vorquartal von 1,44 Prozent auf 1,59 Prozent gestiegen. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz wird kaufmännisch gerundet und beträgt somit 1,5 Prozent und gilt ab dem 2. September 2023. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt.
Der Referenzzinssatz liegt seit 2. Juni 2023 bei 1,5 Prozent. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.