Änderung des Referenzzinssatzes

  • Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,25 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. Dezember 2022 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,18 Prozent auf 1,33 Prozent gestiegen. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1,25 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt.

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